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   BGH, 17.08.2023 - 2 StR 200/23   

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BGH, 17.08.2023 - 2 StR 200/23 (https://dejure.org/2023,26233)
BGH, Entscheidung vom 17.08.2023 - 2 StR 200/23 (https://dejure.org/2023,26233)
BGH, Entscheidung vom 17. August 2023 - 2 StR 200/23 (https://dejure.org/2023,26233)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (31)

  • BGH, 05.06.2019 - 2 StR 287/18

    Handeltreibens mit Betäubungsmitteln (Konkurrenzen: Bewertungseinheit bei

    Auszug aus BGH, 17.08.2023 - 2 StR 200/23
    a) Zwar führt grundsätzlich weder das wiederholte Auffüllen eines Betäubungsmittelvorrats zu einer Verklammerung der Erwerbsakte zu einer Bewertungseinheit (vgl. Senat, Beschlüsse vom 5. Juni 2019 - 2 StR 287/18, NStZ 2020, 227; vom 21. August 2012 - 2 StR 277/12, NStZ 2013, 48) noch verbindet allein der gleichzeitige Besitz mehrerer Drogenmengen die hierauf bezogenen Handlungen zu einer Tat des Handeltreibens (vgl. Senat, Beschluss vom 20. Februar 2008 - 2 StR 619/07, NStZ 2008, 470; BGH, Beschlüsse vom 28. Mai 2018 - 3 StR 88/18, NStZ 2020, 42; vom 3. September 2019 - 1 StR 300/19, Rn. 10 mwN).

    Da das Vorhalten einer Handelsmenge zum Vertrieb als Teilakt des Handeltreibens anzusehen ist (vgl. Senat, Beschluss vom 14. September 2021 - 2 StR 290/20, Rn. 2; BGH, Beschluss vom 28. Mai 2018 - 3 StR 95/18, Rn. 5), kann der gleichzeitige Besitz zweier für den Verkauf bestimmter Vorräte dann Tateinheit in diesem Sinne begründen, wenn die Art und Weise der Besitzausübung über eine bloße Gleichzeitigkeit hinausgeht und die Wertung rechtfertigt, dass - etwa wegen eines engen räumlichen und zeitlichen Zusammenhangs (vgl. BGH, Beschluss vom 1. Februar 2023 - 5 StR 408/22, Rn. 6) - die tatsächliche Ausübung des Besitzes über die eine Menge zugleich die Ausübung der tatsächlichen Verfügungsgewalt über die andere darstellt (vgl. Senat, Beschlüsse vom 14. September 2021 - 2 StR 290/20, Rn. 2; vom 5. Juni 2019 - 2 StR 287/18, NStZ 2020, 227, 228; BGH, Beschlüsse vom 1. Februar 2023 - 5 StR 408/22; vom 28. Mai 2018 - 3 StR 88/18, NStZ 2020, 42, 43).

  • BGH, 28.05.2018 - 3 StR 88/18

    Voraussetzungen einer konkurrenzrechtlichen Bewertungseinheit beim Handeltreiben

    Auszug aus BGH, 17.08.2023 - 2 StR 200/23
    a) Zwar führt grundsätzlich weder das wiederholte Auffüllen eines Betäubungsmittelvorrats zu einer Verklammerung der Erwerbsakte zu einer Bewertungseinheit (vgl. Senat, Beschlüsse vom 5. Juni 2019 - 2 StR 287/18, NStZ 2020, 227; vom 21. August 2012 - 2 StR 277/12, NStZ 2013, 48) noch verbindet allein der gleichzeitige Besitz mehrerer Drogenmengen die hierauf bezogenen Handlungen zu einer Tat des Handeltreibens (vgl. Senat, Beschluss vom 20. Februar 2008 - 2 StR 619/07, NStZ 2008, 470; BGH, Beschlüsse vom 28. Mai 2018 - 3 StR 88/18, NStZ 2020, 42; vom 3. September 2019 - 1 StR 300/19, Rn. 10 mwN).

    Da das Vorhalten einer Handelsmenge zum Vertrieb als Teilakt des Handeltreibens anzusehen ist (vgl. Senat, Beschluss vom 14. September 2021 - 2 StR 290/20, Rn. 2; BGH, Beschluss vom 28. Mai 2018 - 3 StR 95/18, Rn. 5), kann der gleichzeitige Besitz zweier für den Verkauf bestimmter Vorräte dann Tateinheit in diesem Sinne begründen, wenn die Art und Weise der Besitzausübung über eine bloße Gleichzeitigkeit hinausgeht und die Wertung rechtfertigt, dass - etwa wegen eines engen räumlichen und zeitlichen Zusammenhangs (vgl. BGH, Beschluss vom 1. Februar 2023 - 5 StR 408/22, Rn. 6) - die tatsächliche Ausübung des Besitzes über die eine Menge zugleich die Ausübung der tatsächlichen Verfügungsgewalt über die andere darstellt (vgl. Senat, Beschlüsse vom 14. September 2021 - 2 StR 290/20, Rn. 2; vom 5. Juni 2019 - 2 StR 287/18, NStZ 2020, 227, 228; BGH, Beschlüsse vom 1. Februar 2023 - 5 StR 408/22; vom 28. Mai 2018 - 3 StR 88/18, NStZ 2020, 42, 43).

  • BGH, 09.02.2023 - 3 StR 440/22

    Strafmilderung oder Absehen von Strafe wegen Aufklärungshilfe (Konnex zwischen

    Auszug aus BGH, 17.08.2023 - 2 StR 200/23
    Der neue Tatrichter wird zu beachten haben, dass Angaben eines Angeklagten, die möglicherweise Grundlage der Annahme eines Aufklärungserfolges im Sinne der genannten Vorschrift sein können, in nachvollziehbarer Weise darzulegen sind, um dem Revisionsgericht die Prüfung zu ermöglichen, ob ein Aufklärungserfolg zutreffend angenommen oder abgelehnt wurde (vgl. BGH, Urteil vom 9. Februar 2023 - 3 StR 440/22, Rn. 8; Beschluss vom 23. April 2013 - 1 StR 131/13).

    Zudem wird zu erwägen sein, dass die Voraussetzungen für eine fakultative Strafmilderung gemäß § 31 Satz 1 Nr. 1 BtMG auch dann vorliegen können, wenn ein Angeklagter - wie hier - seine Lieferanten (vgl. BGH, Urteil vom 9. Februar 2023 - 3 StR 440/22, Rn. 6) und/oder Abnehmer (vgl. Senat, Beschluss vom 18. Februar 2014 - 2 StR 3/14, NStZ 2014, 465; BGH, Beschlüsse vom 11. November 2014 - 3 StR 451/14; vom 5. Oktober 1995 - 4 StR 479/95, NStZ-RR 1996, 181; Patzak/Volkmer/Fabricius/Patzak, BtMG, 10. Aufl., § 31 Rn. 38) benennt.

  • BGH, 10.07.2017 - GSSt 4/17

    Tateinheit beim Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (natürliche Handlungseinheit;

    Auszug aus BGH, 17.08.2023 - 2 StR 200/23
    Das Landgericht hat nicht erkennbar bedacht, dass die Bezahlung einer zuvor "auf Kommission" erhaltenen Betäubungsmittelmenge aus Anlass der Übernahme einer weiteren Betäubungsmittelmenge im Rahmen einer bestehenden Lieferbeziehung die beiden Umsatzgeschäfte zu einer einheitlichen Tat im Sinne einer natürlichen Handlungseinheit verbindet (vgl. BGH, Beschlüsse vom 10. Januar 2019 - 3 StR 448/18; vom 10. Juli 2017 - GSSt 4/17, BGHSt 63, 1, 10).
  • BGH, 11.10.2022 - 2 StR 101/22

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (symptomatischer Zusammenhang:

    Auszug aus BGH, 17.08.2023 - 2 StR 200/23
    Das Verschlechterungsverbot (§ 358 Abs. 2 Satz 1 StPO) steht dem nicht entgegen; die Summe aus den neu zu bestimmenden Einzelstrafen und der verbleibenden Einzelstrafe (Fall II.45 der Urteilsgründe) sowie die neue Gesamtstrafe (vgl. zu dieser weiter einschränkend sogleich) dürfen aber nicht höher sein als bisher (vgl. Senat, Beschluss vom 11. Oktober 2022 - 2 StR 101/22; BGH, Beschlüsse vom 7. Oktober 2020 - 4 StR 364/20; vom 19. November 2002 - 1 StR 313/02, BGHR StPO § 358 Abs. 2 Nachteil 12).
  • BGH, 19.11.2002 - 1 StR 313/02

    Tatbestand der Förderung der Prostitution (milderes Gesetz; ProstG); Ausbeutung

    Auszug aus BGH, 17.08.2023 - 2 StR 200/23
    Das Verschlechterungsverbot (§ 358 Abs. 2 Satz 1 StPO) steht dem nicht entgegen; die Summe aus den neu zu bestimmenden Einzelstrafen und der verbleibenden Einzelstrafe (Fall II.45 der Urteilsgründe) sowie die neue Gesamtstrafe (vgl. zu dieser weiter einschränkend sogleich) dürfen aber nicht höher sein als bisher (vgl. Senat, Beschluss vom 11. Oktober 2022 - 2 StR 101/22; BGH, Beschlüsse vom 7. Oktober 2020 - 4 StR 364/20; vom 19. November 2002 - 1 StR 313/02, BGHR StPO § 358 Abs. 2 Nachteil 12).
  • BGH, 09.01.2020 - 4 StR 345/19

    Entscheidung ohne Hauptverhandlung durch Beschluss (Verwerfung durch Beschluss

    Auszug aus BGH, 17.08.2023 - 2 StR 200/23
    Einem Aufklärungserfolg im Sinne dieser Vorschrift kann auch dann noch wesentliches Gewicht für die Aufklärung der Tat eines anderen Beteiligten zukommen, wenn hierdurch wichtige Tatsachen oder Beweise kundgetan werden oder den bereits vorhandenen Erkenntnissen eine sicherere Grundlage verschafft wird (vgl. BGH, Beschluss vom 9. Januar 2020 - 4 StR 345/19 mwN).
  • BGH, 18.08.2020 - 1 StR 247/20

    Unerlaubter Besitz von Betäubungsmitteln (freie Zugänglichkeit des Rauschgifts

    Auszug aus BGH, 17.08.2023 - 2 StR 200/23
    So haben der Angeklagte und der gesondert verfolgte F.     die aus unterschiedlichen Erwerbsvorgängen stammenden Drogen sukzessive an einem Lagerort zusammengeführt und übten nach ihrem praktizierten Geschäftsmodell, wonach jeder uneingeschränkt und nach Bedarf - mithin theoretisch auch unter Ausschluss des jeweils anderen bis hin zur Verfügung über die gesamte Menge - zum Zwecke des gewinnbringenden Weiterverkaufs auf das gesamte Rauschgift zugreifen konnte, den (Mit)Besitz über die jeweiligen Gesamtmengen aus (vgl. auch OLG Stuttgart, NStZ 2002, 154; vgl. zur Abgrenzung zur bloßen freien Zugänglichkeit BGH, Beschlüsse vom 18. August 2020 - 1 StR 247/20, NStZ 2021, 52; vom 2. Dezember 1992 - 5 StR 592/92, Rn. 6).
  • BGH, 05.08.2014 - 3 StR 340/14

    Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Begriff des "Handeltreibens";

    Auszug aus BGH, 17.08.2023 - 2 StR 200/23
    Ob der Senat sich uneingeschränkt der Rechtsprechung anschließen würde, wonach Tateinheit durch Teilidentität schon dann anzunehmen sei, wenn Betäubungsmittel verkauft werden, um damit Schulden aus früheren Handelsgeschäften zu tilgen, weil das frühere und das der Schuldentilgung dienende Handelsgeschäft dann funktionell miteinander verknüpft sind (vgl. BGH, Beschlüsse vom 22. April 2020 - 1 StR 641/19; vom 5. August 2014 - 3 StR 340/14, Rn. 5 - hier noch Annahme einer "tatbestandlichen Bewertungseinheit" - vgl. auch BGH, Beschluss vom 23. November 2021 - 4 StR 344/21; kritisch Patzak, Konkurrenzverhältnisse bei unerlaubtem Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (2021), S. 294), bedarf vorliegend keiner Entscheidung.
  • BGH, 07.10.2020 - 4 StR 364/20

    Grundsätze der Strafzumessung (Unzulässigkeit des Vorwurfs der Fortführung der

    Auszug aus BGH, 17.08.2023 - 2 StR 200/23
    Das Verschlechterungsverbot (§ 358 Abs. 2 Satz 1 StPO) steht dem nicht entgegen; die Summe aus den neu zu bestimmenden Einzelstrafen und der verbleibenden Einzelstrafe (Fall II.45 der Urteilsgründe) sowie die neue Gesamtstrafe (vgl. zu dieser weiter einschränkend sogleich) dürfen aber nicht höher sein als bisher (vgl. Senat, Beschluss vom 11. Oktober 2022 - 2 StR 101/22; BGH, Beschlüsse vom 7. Oktober 2020 - 4 StR 364/20; vom 19. November 2002 - 1 StR 313/02, BGHR StPO § 358 Abs. 2 Nachteil 12).
  • BGH, 10.01.2019 - 3 StR 448/18

    Tatbestandliche Bewertungseinheit beim Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (auf

  • BGH, 22.09.2016 - 1 StR 316/16

    Inbegriffsrüge (Nachweis der Falschheit einer Urkunde nur durch

  • BGH, 07.12.1990 - 2 StR 513/90

    Gesamtstrafenbildung bei Straftat zwischen rechtskräftigen Vorverurteilungen

  • BGH, 20.02.2008 - 2 StR 619/07

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Bewertungseinheit);

  • BGH, 28.05.2018 - 3 StR 95/18

    Konkurrenzen beim Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Tateinheit;

  • BGH, 22.04.2020 - 1 StR 641/19

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Begriff des Handeltreiben: dem

  • BGH, 11.11.2014 - 3 StR 451/14

    Bewaffnetes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (fehlende Feststellungen zum

  • BGH, 21.08.2012 - 2 StR 277/12

    Voraussetzungen der Bewertungseinheit beim unerlaubten Handeltreiben mit

  • BGH, 23.04.2013 - 1 StR 131/13

    Betäubungsmitteldelikt: Voraussetzungen der Strafmilderung wegen Aufklärungshilfe

  • BGH, 03.09.2019 - 1 StR 300/19

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Tateinheit: Voraussetzungen

  • BGH, 24.05.2022 - 5 StR 133/22

    Konkurrenzrechtliche Einordnung von Betäubungsmitteldelikten

  • BGH, 18.02.2014 - 2 StR 3/14

    Rechtsfehlerhaft verwehrte Strafrahmenmilderung infolge einer Aufklärungshilfe

  • BGH, 01.02.2023 - 5 StR 408/22

    Tateinheit beim Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Überschneidung der

  • BGH, 29.04.2014 - 2 StR 636/13

    Verstoß gegen das Verschlechterungsverbot

  • BGH, 08.10.2019 - 1 StR 563/18

    Nachträgliche Gesamtstrafenbildung

  • BGH, 23.11.2021 - 4 StR 344/21

    Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Tatbestandsmäßigkeit: nachfolgende

  • BGH, 02.02.2022 - 4 StR 455/21

    Betäubungsmitteldelikte (Sich-Verschaffen; Besitz; Konkurrenzen: Tateinheit,

  • OLG Stuttgart, 08.05.2001 - 3 Ss 13/01

    Berücksichtigung des sog. "gebundenen Anteilsmitbesitzes" bei der Berechnung

  • BGH, 02.12.1992 - 5 StR 592/92

    Verurteilung wegen Erwerbs und Besitzes von Heroin - Definition des Besitzes im

  • BGH, 05.10.1995 - 4 StR 479/95

    Umfassendes Geständnis - Offenbarung des gesamten Wissens - Vertypter

  • BGH, 14.09.2021 - 2 StR 290/20

    Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Tateinheit: Besitz zweier für den Verkauf

  • BGH, 02.11.2023 - 6 StR 160/23

    Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge

    Derartiges hat das Landgericht nicht festgestellt (vgl. BGH, Beschlüsse vom 17. August 2023 - 2 StR 200/23; vom 28. Februar 2023 - 5 StR 481/22; jeweils mwN).
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